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Beratung | K-Tipp 19/2011

Kinderunterhalt: Sind Alimente bis Ende des Monats geschuldet?

In meinem Scheidungsurteil steht, dass ich für die Kinder Alimente zahlen muss, bis sie eine Erstausbildung auf ordentliche Weise beendet haben. Nun hat meine Tochter Mitte des kommenden Monats ihre Lehrabschlussprüfung. Muss ich die Alimente trotzdem bis Ende Monat zahlen?

Ja, denn in Ihrem Scheidungsurteil steht, dass Sie die Kinderalimente monatlich (und nicht tageweise) zu entrichten haben. Deshalb müssen Sie die Alimente im Prinzip für den ganzen letzten Monat zahlen.

Aber: Sollte der Lehr­vertrag Ihrer Tochter nach dem Abschluss nahtlos in einen normal bezahlten Arbeitsvertrag übergehen, dann müssen Sie nur den halben Alimentenbetrag überweisen.

Das Gleiche gilt, wenn Ihre Tochter sofort nach der Lehre sonstwie ein ­volles Erwerbseinkommen erzielt.  


Buchtipp

Alles zum Thema lesen Sie im neuen «Saldo»-Ratgeber: «Das Handbuch zu Trennung und ­Scheidung» (1. Auflage, 246 Seiten).

Zu bestellen mit der Karte auf Seite 28 oder unter www.ktipp.ch.

12. November 2011 | Rasmus Dwinger


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