|
(0) |
Ich bin Lehrerin an einer Privatschule mit einem Pensum von 60 Prozent – aber noch in der Probezeit. Wegen Schwangerschaftsbeschwerden kann ich nur noch 30 Prozent arbeiten. Nun hat mir der Arbeitgeber gekündigt. Er begründet dies schriftlich mit meiner schwierigen familiären Situation. Ist eine solche Kündigung zulässig?
Ja. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber auch bei Schwangerschaft und Krankheit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Eine Kündigung ist aber laut Gesetz missbräuchlich, wenn sie nur wegen der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Dies gilt auch bei Kündigungen während der Probezeit. Betroffene sollten in solchen Fällen vom Arbeitgeber immer eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangen. Denn dann ist klar, aus welchem Grund gekündigt wurde. In Ihrem Fall ist offenbar nicht die Schwangerschaft der Kündigungsgrund, sondern eine «schwierige familiäre Situation». Deshalb dürfte die Anfechtung der Kündigung kaum erfolgreich sein.
Buchtipp: Alles Wichtige zum Thema erfahren Sie im «Saldo»-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen» zu bestellen auf www.ktipp.ch.
25. November 2011