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Beratung | K-Geld 06/2011

3a-Police: Muss ausbezahltes Geld wieder auf ein 3a-Konto?

Ich habe bei der Swiss Life ein Rückkaufbegehren für meine gebundene Lebensversicherung 3a gestellt. Ich solle nun bestätigen, dass das für die Auszahlung angegebene Konto ein 3a-Konto ist. Muss mein Geld ­tatsächlich wieder auf ein Säule-3a-Konto fliessen?

Ja. Gelder, die einmal im «Kreislauf der Säule 3a» sind, müssen dort verbleiben. Sie können solche Vorsorge­gelder frühestens ab Alter 59 ­beziehen.

Es ist deshalb korrekt, dass die Swiss Life eine Bestätigung verlangt, dass das ausbezahlte Geld wirklich auf ein 3a-Konto überwiesen wird. Diese Bestätigung kann Ihnen die Bank ausstellen.

Ein Vorbezug von 3a-Gut­haben ist nur in Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum (siehe Artikel auf Seite 24), zur Rückzahlung einer Hypothek oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.  

09. Dezember 2011 | fs


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