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Hallo liebe Forumsmitglieder,
vielleicht kennt jemand meine Problematik und kann mir diesbezüglich einen Rat geben.
Deir Einzahlungsschein meiner letzten Mobiltelefon-Rechnung ging in einem Putzfimmel bei uns daheim scheinbar unter und ich konnte die Rechnung damit nicht fristgerecht begleichen. Kein Problem dachte ich, es dürfte drei Wochen dauern, bis ich ein Mahnschreiben erhalte. Auch wenn es mir unangenehm ist, werde ich diese echnung ausnahmsweise mit dem Mahn-Zahlschein begleichen.
Die Mahnung kam - mit einem saftigen Zuschlag von 25.- auf diese erste Mahnung! Ich habe mich telefonisch mit der Zentrale auseinandergesetzt und den Sachverhalt erklären wollen. Diese behauteten, sie würden keine Mahngebühren auf eine erste Mahnung ausstellen. Diese wäre jedoch per SMS erfolgt.
Der Betrag wäre auf den 3.2.09 fällig gewesen. Dazu rechne ich 10 Tage, bis die erste Mahnung eintreffen dürfte (das wäre dann run der 13.2.09, also vor 3 Tagen), diese wäre die komische Mahnung per SMS (die ich noch ne gesehen habe!) und am 14.2.09, einen Tag nach einer normalen Mahnfrist von 10 Tagen, flattert die (meiner Meinung nach richtige und zulässige!) Mahnung per Post ins Haus mit den erwähnten 25.- Gebühren.
Ich rechnete also nach...
Betrag fällig: 3.2.09
Ankunft der ersten kostenFREIEN Mahnung: ca. 13.02.09 (10 Tage)
Ankunft der kostenPFLICHTIGEN zweiten Mahnung: 14.02.09
Also einen Tag, nachdem die "kostenlose Mahnung per SMS" etwa hätte zugestellt werden sollen. Als die vermeindliche SMS hätte abgeschickt werden sollen, musste der Brief der zweiten Mahnung ja bereits unterwegs gewesen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in 14 Tagen zwei Mahnungen rausgibt und ich wie gesagt die erste per SMS nicht einhal erhalten habe!
Muss ich die 25.- bezahlen?
Gruss, Christian
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