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Ich hatte Probleme mit meinem Backofen und dem Dampfabzug. Habe dir Verwaltung informiert und sie hat den Auftrag der Firma Electrolux erteilt. Jetzt bekomme ich zwei separate Rechnungen eine für den Dampfabzug über 168.15 und eine für den Backofen über 184.35 (obwohl das nur ein Auftrag war). Ich habe mich im Netz informiert und sämtliche Reparaturen die von einem Fachmann ausgeführt werden, gehören nicht zum "Kleinen Unterhalt". In meinem Vertrag / AGB (Kt. Aargau) steht jedoch: "Die Ausbesserungspflicht besteht für alle während der Dauer des Mietverhältnissesenstandenen kleine Mängel, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter verursacht worden sind oder nicht, und im Einzelfall den Betraf von FR. 200.00 nicht übersteigen." Ich habe danach die Rechnungen der Verwaltung retourniert, habe sie aber heute zurückerhalten mit der Erklärung, dass ich einen Vertrag unterzeichnet habe, wo die AGB integrierender Bestandteil des Vertrages sind und daher die Rechnungen die Rechnungen (je) unter CHF 200.00 sind, ich selber übernehmen muss.
Jetzt weiss ich nicht mehr weiter? Es wurde ja nur ein Auftrag erteilt, daher verstehe ich nicht, warum die Electrolux zwei Rechnungen (unter Fr. 200.00) erstellt hat. Ich finde es nicht fair, dass ich über CHF 354.00 bezahlen muss! Wer kann mir weiterhelfen?
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