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Lohana81 | 17.02.2010, 19:05

Kleiner Unerhalt?! Wer bezahlt?

 

Ich hatte Probleme mit meinem Backofen und dem Dampfabzug. Habe dir Verwaltung informiert und sie hat den Auftrag der Firma Electrolux erteilt. Jetzt bekomme ich zwei separate Rechnungen eine für den Dampfabzug über 168.15 und eine für den Backofen über 184.35 (obwohl das nur ein Auftrag war). Ich habe mich im Netz informiert und sämtliche Reparaturen die von einem Fachmann ausgeführt werden, gehören nicht zum "Kleinen Unterhalt". In meinem Vertrag / AGB (Kt. Aargau) steht jedoch: "Die Ausbesserungspflicht besteht für alle während der Dauer des Mietverhältnissesenstandenen kleine Mängel, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter verursacht worden sind oder nicht, und im Einzelfall den Betraf von FR. 200.00 nicht übersteigen." Ich habe danach die Rechnungen der Verwaltung retourniert, habe sie aber heute zurückerhalten mit der Erklärung, dass ich einen Vertrag unterzeichnet habe, wo die AGB integrierender Bestandteil des Vertrages sind und daher die Rechnungen die Rechnungen (je) unter CHF 200.00 sind, ich selber übernehmen muss.
Jetzt weiss ich nicht mehr weiter? Es wurde ja nur ein Auftrag erteilt, daher verstehe ich nicht, warum die Electrolux zwei Rechnungen (unter Fr. 200.00) erstellt hat. Ich finde es nicht fair, dass ich über CHF 354.00 bezahlen muss! Wer kann mir weiterhelfen?

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Antworten (13)

 
  • Geocacher | 10.03.2010, 21:21

    Schlichtungsstelle

    Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ktipp hat mich daraufhin an die
    Schlichtungsstelle verwiesen welche mir versichert hat das in meiner
    Region Beträge über 150.- zulasten des Vermieter gehen.
    Gemäss OR 259A in Bezug auf den Baslerkommentar. Daraufhin
    versuchte der Vermieter "Fehlmanipulation des Benutzers" ins
    Spiel zu bringen, da hat die Serviceabteilung der V-Zug aber zum
    Glück nicht mitgespielt. Ich kann nur sagen viel Glück!
  • Beat Camenzind, Redaktion Online | 08.03.2010, 10:49

    Siehe auch Beratungsarchiv

    Im Beratungsarchiv ( > Rechtsberatung ) ist ein Artikel zu diesem
    Thema zu finden.
    Titel:
    Nicht alle Klauseln im Mietvertrag sind gueltig
    Link:
    http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1035455/Nicht_alle_Klauseln_im_Miet
    vertrag_sind_gueltig
  • Inside | 05.03.2010, 12:52

    Versicherung

    Wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen, schauen sie mal, ob da ein
    Klausel ist wegen Mieterschaden. Falls ein Selbstbehalt von 200.-
    vorgesehen ist, zahlen Sie schlussendlich nur die Differenz.
    grüsse
  • Cynthia | 20.02.2010, 02:21

    Danke Sirio !

    Materialkosten werden wohl keine nennenswerte entstehen. Das
    Schwierigste wird sein, die Risse zu dichten ohne dabei Material ins
    Leere dahinter zu verlieren. Einer Nachbarin, die von der Verwaltung
    Löcher in der Decke ihres Schlafzimmers schliessen liess, fiel
    gleich in der folgenden Nacht im Schlaf eine Lawine mitten aufs Bett.
    Und während andere Hausbewohner alle paar Jahre ihre Decken neu
    streichen lassen (wegen der schwarzen Ränder, die von der
    Feuchtigkeit entstehen), mache ich das ganz anders : etwa 2 mal im
    Jahr trockne ich die Decke der Hausmauer entlang mit dem Haartrockner
    und dabei verschwinden die Ränder ganz von selbst.
    Und wenn ich beim Fensterwechsel nicht anwesend gewesen wäre,
    hätte ich jetzt eine Balkontür, die ich nicht mehr aufmachen
    könnte, weil mir diejenige einer anderen Wohnung eingebaut wurde.
    Da ich sogleich protestierte, wurde sie auch sofort gegen eine
    richtige ausgetauscht. Bei soviel Pfusch ist Hopfen und Malz
    verloren...
  • Sirio | 20.02.2010, 01:27

    Unterhalt

    "Ich will doch sehr hoffen, dass man Arbeiten, die man nicht
    selbst durchführen darf, nicht bezahlen muss." - Die
    Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Nur: worauf stützt sich
    diese Aussage? In den Mietverträgen ist in der Regel einfach von
    Reparaturen die Rede, d.h. ohne Klauseln im Sinne von "aber nur
    wenn und sonst nicht". Wie gesagt: ich hätte noch nie
    gehört oder gelesen, dass es eine Rolle spielen soll, wer die
    Arbeiten durchführt oder gar ob der Mieter diese auch selbst
    hätte durchführen dürfen. Eine Rolle spielt, ob Kosten
    entstanden sind oder nicht. So auch im Fall Ihrer Fassade. Es handelt
    sich dann um einen kleinen Unterhalt, wenn die entstehenden Kosten die
    entsprechende Betragsgrenze gemäss Mietvertrag nicht
    übersteigen. Speziell ist allerdings in Ihrem Fall, dass Sie die
    Arbeit selbst ausführen, wobei auch der Vermieter profitiert (es
    ist ja schliesslich seine Wohnung). Sollten die Materialkosten die
    Betragsgrenze nicht übersteigen, würde ich deshalb mit dem
    Mieter verhandeln, damit er diese Kosten dennoch übernimmt. Die
    Chancen sollten gut stehen, denn die Sache kommt ihm viel
    günstiger, als wenn eine Firma die mangelhafte Arbeit ausbessern
    würde (wobei es sich dann definitiv nicht mehr um eine kleine
    Ausbesserung handeln würde).
  • Cynthia | 19.02.2010, 22:08

    @ Sirio

    Ich will doch sehr hoffen, dass man Arbeiten, die man nicht selbst
    durchführen darf, nicht bezahlen muss. Uebrigens handelt es sich
    bei Lohana81 zwar um zwei unabhängige Arbeiten, die aber zusammen
    gleichzeitig angefordert wurden, um Wegfahrten zu sparen. Wenn die
    Küche von der Firma ZUG eingerichtet worden war, finde ich es
    nicht Zufall, dass die Arbeiten beide dieser Firma zugeteilt wurden.
    Dann hätte ich noch eine kleine Frage an Sie : bei mir ist
    letzten Winter/Frühling die Fassade renoviert worden. Dabei gab
    es neue, angeblich dichtere Fenster aus Kunststoff. Mag sein, dass die
    Fenster dichter sind als die ehemaligen aus Holz, aber die Arbeiter
    haben die alten Fenster so brutal herausgerissen, dass jetzt den
    ganzen Winter hindurch ein eisiger Wind durchs Badezimmer zieht, durch
    die Löcher, die sie in die Wände gerissen haben. Da ich
    überhaupt nicht scharf darauf bin, diese Pfuscher nochmals bei
    mir zu haben, werde ich, sobald die Aussentemperaturen steigen, die
    Löcher selber stopfen (erfahrungsgemäss halten meine
    Reparaturen besser als die genau gleichen bei Nachbarn, die sie durch
    die Verwaltung machen lassen). Würden Sie diese Arbeit als
    kleinen Unterhalt ansehen ???
  • Sirio | 19.02.2010, 21:31

    Dass er sie selbst vornimmt nicht...

    ...das er sie selbst bezahlt schon!
  • Cynthia | 19.02.2010, 14:17

    Humm...

    Ich bin absolut einverstanden, dass es sich um zwei Aufträge
    handelt, aber da man dem Gesetz nach, soviel ich weiss, nicht selbst
    am elektrischen Netz herumbasteln darf (auch wenn viele das machen,
    manchmal mit ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen), kann meiner
    Meinung nach bei einer Reparatur am Herd nicht verlangt werden, dass
    der Mieter sie selbst vornimmt.
  • Sirio | 19.02.2010, 11:21

    Rechnungen für Unterhalt

    Meiner Ansicht nach gehen diese Kosten klar zu Lasten der
    Mieterschaft. Die im Vertrag angesetzte Grenze von CHF 200.- ist zwar
    hoch (üblich sind CHF 150.-), jedoch eben im Vertrag geregelt und
    damit verbindlich. Es handelt sich nicht um EINEN Auftrag, sondern um
    zwei klar voneinander unabhängige Aufträge, die
    "Zufällig" gleichzeitig und an dieselbe Firma erteilt
    wurden. Es liegt nach mir auf der Hand, dass sich ein Mieter nicht auf
    die Überschreitung des Grenzbetrages berufen kann, nachdem
    unterschiedliche Reparaturen an unterschiedlichen Geräten
    gesammelt und summiert wurden - dies wäre direkt eine Einladung
    zur Umgehung der vertraglichen Regelung. Das Prinzip
    "Sämtliche Reparaturen, die von einem Fachmann
    ausgeführt werden, gehören nicht zum Kleinen Unterhalt"
    ist mir völlig neu. Die allermeisten Reparaturen werden ja von
    Fachleuten ausgeführt, und wo dies nicht der Fall ist entstehen
    auch in den seltensten Fällen Kosten.
  • Lohana81 | 18.02.2010, 23:23

    Merci

    Danke für die Tips :)
  • Cynthia | 18.02.2010, 14:26

    Noch ein kleines Senfkörnchen...

    Danke an Fischbrot, mir die Arbeit abgenommen zu haben (ich hatte vor,

    heute nach dem Link zu suchen).

    Noch ein kleiner Link zum Dampfabzug :

    http://www.ktipp.ch/beratung/1014690/Mietrecht_-_Fuer_Dampfabzug_zahle

    n
  • Fischbrot | 18.02.2010, 13:55

    Mieterverband - Fragen und Antworten

    hallo lohana81
    die FAQ des Mieterverbandes meint zum thema kleiner unterhalt
    folgendes:

    "Frage: Wo liegt die Grenze des kleinem Unterhalts, bis zu der
    Mieterinnen und Mieter ein Reparatur selber bezahlen müssen?

    Antwort: Genau festgelegt ist diese Grenze nirgends. Sie liegt somit
    in einer rechtlichen Grauzone. Die Mietgerichte von Horgen und Uster
    haben kürzlich entschieden, zum kleinen Unterhalt gehörten
    nur Reparaturen, welche die handwerklich normal begabte Mieterschaft
    selber ausführen könne. Ob sich diese Praxis in der ganzne
    Schweiz durch setzen wird, ist allerdings offen. Die Mieterinnen- und
    Mieterverbände würden das begrüssen.

    Weit verbreitet ist die Faustregel, dass die Grenze bei
    Reparaturkosten von Fr. 150.- liegt. Kostet eine Reparatur mehr, hat
    sie die Vermieterschaft zu bezahlen. Kostet sie nicht mehr, geht sie
    zu Lasten der Mieterschaft.

    Ganz sicher nicht mehr zum kleinen Unterhalt gehören Reparaturen,
    die mehr als 200 oder 220 Franken kosten. Dies gilt sogar dann, wenn
    der Mietvertrag eine höhere Grenze ansetzt."

    (http://www.mieterverband.ch/fragen/frage.php?id=94&shbe=1)

    den gesamten fragenkatalog finden sie unter folgendem link:

    http://www.mieterverband.ch/fragen/index.php

    (bei der stichwortsuche z.b. "kleiner unterhalt" eingeben)

    viel glück
    f.
  • Cynthia | 17.02.2010, 20:06

    Kleiner Unterhalt ?

    Persönlich sehe ich das nicht als kleinen Unterhalt. Der
    Dampfabzug kann von irgendeinem Mieter im Abzugsnetz verstopft worden
    sein... Hoffentlich sind Sie Mitglied des Miterschutzverbandes.
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