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Verzweifler | 15.03.2011, 17:12

Spiegelschrank Reparatur

 

Guten Tag, Wir sind die Mieter in einer Mehrfamiliehaus in Bern, das Haus gehört zu einem privat Eigentürmer. Die Einrichtungen des Hauses sollen schon lang renovieren lassen, aber immer wieder hat der Eigentürmer verzögert. Vor einiger Zeit hat der Eigentürmer sogar eine Verwaltung beauftragt die rechtliche Handlungen zu erledigen. Vor ein Paar Wochen haben wir der Verwaltung informiert, dass die Lampedecke von den beiden Spiegelschränke im Badzimmer wegen Risse auswechseln sollen. Diese hat den Sanitär beauftragt die Stelle zu untersuchen. Tatsächlich sollen die Abdecke wechseln, sonst steht es Gefahr dass die herunterfallen werden. Eine Wochen später war der Sanitär wieder im Hause und hat die Abdecke ausgewechselt. Die ganze prozess haben wir als Mieter gemeint, die Kosten wird von der Verwltung bzw. der Eigentürmer übernehmen. Bis auf heute Morgen als wir eine Rechnung von über 200 Franken bekommen, sind wir klar das es nicht so ist, was wir gedacht haben. Wir haben den Sanitär angerufen, er sagte wir müssen die Kosten übernehmen da der Eigentürmer dieser nicht bezahlen wird. Mit eine grosse Fragezeichen haben wir mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, die Verwaltung sagte zu uns, wir müssen die Kosten übernehmen, weil es um zwei verschiedene Spiegelschränke behandelt, d.h. zwei einzeln Fälle, gemäss der Mietvertrag muss der Mieter beim einzeln Fall innnerhalb 120 Franken selberübernehmen, und jetzt handelt es hier um zwei einzel Fälle, deshalb müssen wir die Repaturkosten übernehmen. Noch hat die Verwaltung erwähnt wir müssen die Reparaturkosten sooderso bezahlen wenn wir ausziehen. Aber eins hat der Verwalter vergessen, die Mängeln stehen schon in der Mängelliste as wir kurz nach dem Einzug an dem Eigentürmer eingereicht haben. Wir finden wir sind ausgenutzt worden von der Verwaltung und dem Sanitär. Niemand hat uns vorher informiert dass es um zwei einzel Fall handelt. Ausserdem wenn es zwei Fälle sind soll der Sanitär zwei Rechnung zu stellen mit separierte Material- und Reparaturkosten. Und die Verwaltung soll die Mängel beheben wenn es schon auf der Mängelliste steht. Wir haben jetzt vor die Rechnung nicht bezahlen, weil wir es nicht fair finden! Aber wir möchten auch nicht irgend eine rechtliche problem haben. Deshalb möchten wir hier um Rat bitten. Hoffenlich kann man uns bei diesem Fall Helfen. Danke!

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Antworten (1)

 
  • recherche | 23.03.2011, 19:50

    Mietvertrag richtig gelesen?

    Man müsste den Vertrag sehen - um Ihre Schilderungen
    abschließend zu beurteilen. Sie haben die Wohnung
    teilmöbliert oder möbliert gemietet. Im Mietvertrag steht,
    Sie haften für Schäden bzw. die Wohnung ist im
    übergebenem Zustand zurück zu geben. Bis zu einer Summe von
    120 Franken zahlt die Reparaturen der Mieter. Es handelt sich um zwei
    verschiedene Schränke, dann würde die Rechnung bei Ihnen
    hängen bleiben. Vorausgesetzt: Sie können nicht nachweisen,
    dass dies in Ihrer Mängelliste aufgeführt war. War diese ein
    gegengezeichneter Anhang im Mietvertrag - oder hat man Ihnen die
    Einreichung der Mängelliste bestätigt? Wenn der Vermieter
    jetzt behauptet von der Mängelliste habe er keine Kenntnis - dann
    wissen Sie, Sie haben evtl. keinen ehrlichen Vermieter - sind aber
    dann auch die 200 Franken los.

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