Geld + Versicherung

SternSternSternStern (1)Antworten lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Geldberatung | 09.04.2010, 15:33

Ferienhaus versteuern: Wie hoch wird der Eigenmietwert?

 

Ich habe vor 15 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft und in der Steuererklärung stets den Kaufpreis von 40 000 Franken angegeben. Der Eigenmietwert beträgt 1400 Franken pro Jahr. Das Haus hat heute aber einen Wert von 120 000 Franken. Wie viel Eigenmietwert muss ich zahlen, wenn ich den höheren Preis angebe?

SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Antworten (1)

 
  • Geldberatung | 09.04.2010, 15:36

    Der Verkehrswert spiel eine Rolle

    Gemäss Steuergesetz des Kantons Zürich wird ein Ferienhaus
    im Ausland zum Verkehrswert bewertet. Der Eigenmietwert hängt
    davon ab. Der Verkehrswert einer Liegenschaft entspricht dem mittleren
    Betrag, zu dem eine Liegenschaft gleicher oder ähnlicher
    Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend in
    Frankreich verkauft werden kann. Meist ist er nicht bekannt und muss
    in einem Schätzungsverfahren ermittelt werden.
    Eine ausländische Schätzung wird nicht in jedem Fall
    anerkannt. Details erfahren Sie bei Ihrem Steueramt. In Ihrem Fall
    gilt: Beträgt der aktuelle Verkehrswert Ihres Hauses 120 000
    Franken, zahlen Sie im Kanton Zürich neu einen Eigenmietwert von
    4200 Franken (3,5 Prozent von 120 000 Franken).