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Geldberatung | 28.05.2010, 10:25

Frühpensionierung: Was gilt bei 3a-Konten?

 

Ich werde dieses Jahr 60 Jahre alt. 2012 werde ich frühpensioniert. Ich habe insgesamt drei Säule-3a-Konten mit je 25 000 Franken. Bis wann muss ich diese Gelder beziehen – und wie lange darf ich auf diese Konten einzahlen?

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Antworten (1)

 
  • Geldberatung | 28.05.2010, 10:57

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten

    Sie können bis zu Ihrer Frühpensionierung mit 62 Jahren
    einzahlen. Die gebundenen Vorsorgegelder dürfen frühestens
    fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
    ausgezahlt werden. Ihr reguläres Rentenalter ist 65 Jahre.
    Spätestens dann werden die Konten aufgelöst und Ihre
    Guthaben ausbezahlt.
    Der Bundesrat hat allerdings beschlossen, dass jedermann auch nach
    Erreichen des ordentlichen AHV-Alters in die Säule 3a einzahlen
    kann – vorausgesetzt man arbeitet weiter. Dann lässt sich der
    Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit
    aufschieben. Konkret: während maximal 5 Jahren – das heisst
    Frauen bis Alter 69, Männer bis 70.