Ich werde dieses Jahr 60 Jahre alt. 2012 werde ich frühpensioniert. Ich habe insgesamt drei Säule-3a-Konten mit je 25 000 Franken. Bis wann muss ich diese Gelder beziehen – und wie lange darf ich auf diese Konten einzahlen?
Sie können bis zu Ihrer Frühpensionierung mit 62 Jahren
einzahlen. Die gebundenen Vorsorgegelder dürfen frühestens
fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
ausgezahlt werden. Ihr reguläres Rentenalter ist 65 Jahre.
Spätestens dann werden die Konten aufgelöst und Ihre
Guthaben ausbezahlt.
Der Bundesrat hat allerdings beschlossen, dass jedermann auch nach
Erreichen des ordentlichen AHV-Alters in die Säule 3a einzahlen
kann – vorausgesetzt man arbeitet weiter. Dann lässt sich der
Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit
aufschieben. Konkret: während maximal 5 Jahren – das heisst
Frauen bis Alter 69, Männer bis 70.