Als der Goldpreis tief war, haben wir Gold gekauft und in der Steuererklärung nicht angegeben. Was geschieht, wenn wir das nachträglich tun? Und was passiert, wenn wir das Gold verkaufen oder verschenken?
Die Antworten auf Ihre Fragen hängen ganz von der Menge
beziehungsweise vom Wert Ihres Goldbestandes ab. Sind es wenige
Tausend Franken, passiert nichts. Handelt es sich aber um mehr, wird
eine nachträgliche Deklaration in der Steuererklärung als
einfache Steuerhinterziehung bewertet.
Gold, Silber und andere Edelmetalle sind grundsätzlich als
Vermögen zu versteuern, der Wertzuwachs darauf ist hingegen
steuerfrei. Realisieren Sie jetzt den Gewinn, handelt es sich um einen
für Private steuerfreien Kapitalgewinn. Verschenken Sie das Gold,
sollte bei Ihnen und auf der Seite des Beschenkten ebenfalls nichts
geschehen, wenn es sich um einen Wert von wenigen Tausend Franken
handelt.