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Bei einer Schweizer Bank habe ich eine Kassenobligation im Wert von 100 000 Franken. Als wirtschaftlich Berechtigter habe ich bei derselben Bank eine weitere Kassenobligation von 50 000 Franken. Sie lautet aber auf eine andere Person. Wären bei einem Konkurs beide Kassenobligationen – also insgesamt 150 000 Franken – durch die Einlagensicherung geschützt?
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