Die Postfinance besitzt keine Banklizenz. Deshalb kommt der
Einlegerschutz nicht zum Tragen. Dafür gilt die finanziell
unbeschränkte Haftung der Schweizer Eidgenossenschaft. Wird die
Post zahlungsunfähig, steht der Bund für die
Verbindlichkeiten der Postfinance-Kunden ein. Einen besseren Schutz
als bei der Postfinance gibt es in der Schweiz aktuell nicht. Die
Staatsgarantie ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich
erwähnt. Für den Bundesrat ist sie trotzdem unbestritten.
Durch die Staatsgarantie sind Kassenobligationen, Festgelder sowie
Gelder auf Post- und Deposito- sowie E-Depositokonten in Betrag und
Währung unlimitiert geschützt.