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Geldberatung | 28.05.2010, 10:34

Indexfonds: Was passiert beim Konkurs des Herausgebers?

 

Indexfonds (ETF) gelten als preiswerte und für Kleinanleger geeignete Variante für den Vermögensaufbau. Was passiert aber, wenn das herausgebende Finanzinstitut (Emittent) Konkurs anmelden muss?

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Antworten (1)

 
  • Geldberatung | 28.05.2010, 10:40

    Kein Risiko als Anleger

    Das in Indexfonds investierte Geld wird rechtlich als
    Sondervermögen behandelt. Das bedeutet, dass es getrennt vom
    Betriebsvermögen des Indexfonds-Anbieters verwaltet wird. Eine
    Vermischung ist verboten.
    Sondervermögen sind bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
    einer Fondsgesellschaft vor dem Zugriff durch die Gläubiger
    geschützt, da sie nicht in die Konkursmasse fallen. Sie als
    Anleger tragen somit kein Risiko bei Indexfonds.