Geld + Versicherung

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railer | 20.01.2012, 00:08

EFH Erneuerungsfond Steuerabzug

 

Hallo Bei Stockwerkeigentum kann der Erneuerungsfond bei den Steuern abgezogen werden. Gilt dies auch bei Reiheneinfamilienhäuser die über gemeinsame Anlagen (Heizung, Wege, Plätze) verfügen? Der Fond ist auch für Erneuerungen / Rep. gedacht, die einem einheitlichen Erscheinungsbild dienen sollten.

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Antworten (1)

 
  • Edgar55 | 23.01.2012, 17:42

    Vermutlich ja

    Also ich vermute ja, bin mir aber nicht ganz sicher. Da sollte man
    nochmal nachfragen.

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