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Ich muss an einem Kurs teilnehmen, denn mein Arbeitgeber als sinnvoll erachtet. Die Kurskosten, sowie die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber beglichen. Nun habe ich eine Frage. Ich arbeite am Ort A und der Kurs befîndet sich bei Ort B (Wegzeit 1.5 Std.). Ich arbeite am Ort A, weil ich mich nie zu einer Stelle an Ort B bewerben würde, da der Arbeitsweg für mich zu lange wäre. Meines erachtens wäre es doch jetzt korrekt, dass ich meine Arbeitsstunden, bzw. den Fahrtweg von A nach B und zurück, als auch die Dauer des Kurses als Arbeitsstunden aufschreiben kann! Mein Arbeitgeber sieht dies allerdings anders und meint, dass der Fahrtweg nicht auf zu schreiben sei. Ist das die Norm? So fahre ich an meinem sonst freien Nachmittag an den Kurs und darf nur die Dauer des Kurses notieren und die 3 Std. Fahrt (hin und zurück) betrifft meine Freizeit? Bitte gebt mir Eure Erfahrungswerte an..... Danke.
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Meine Erfahrung ist folgende: Bei meinem Arbeitgeber gilt eine
wöchentliche Arbeitszeit von 42 Std., also 8,4 Std.
Soll-Arbeitszeit pro Tag. Bei einem ganztägigen Kursbesuch gilt
die Soll-Arbeitszeit als erbracht. Das ist im Arbeitszeit-Reglement
meines Arbeitgebers so festgelegt. Ich musste mal an einen
eintägigen Kurs, der dauerte 6 Std. und die Fahrzeit dauerte 4
Std.! Gutgeschrieben wurden mir also 8,4 Stunden. Bei einem Tag ist
das ja noch verkraftbar. Je nachdem wie oft Sie an diesen Kurs
müssen und diese lange Fahrzeit auf sich nehmen müssen,
würde ich versuchen mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.