Geld + Versicherung

SternSternSternStern (1)Antworten lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

KRanseyer | 06.02.2012, 10:36

Mietkündigung wegen drohenden Eigenbedarfs

 

Ich habe seit 3 Jahren einen bisher ungekündigten, unbefristeten Mietvertrag (Kündigungsfrist 6 Monate). Nun will der Eigentümer das Haus verkaufen, was wohl mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs einhergehen wird. Da wir nach Ersatz suchen müssen, könnte dies dazu führen, dass wir für mehrere Monate doppelt Miete zahlen müssten weil sich doch noch kein Käufer gefunden hat (oder wir riskieren, bei Ablauf der Frist keinen angemessenen neuen Wohnraum gefunden zu haben). Die Stellung eines Nachmieters entfällt ja schon aufgrund der Umstände, die diesen Weg praktisch unmöglich machen. Welche Möglichkeiten haben wir im Zweifelsfall für eine vorzeitige Vertragsauflösung?

SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Antworten (1)

 
  • Amidala | 13.02.2012, 11:53

    Kündigungsfrist

    Wenn er fristgerecht kündigt und Sie auf den Termin eine neue
    Wohnung finden müssen sie ja nicht doppelt Miete zahlen. Dabei
    ist es auch wurscht ob der Vermieter einen Käufer hat oder nicht.
    Für sie gilt die Kündigungsfrist. Sollten sie nicht grad
    eine Wohnung finden können sie auch Erstreckung der
    Kündigungsfrist bei der Mietschlichtstelle (glauber ich
    zumindest) verlangen. Oder aber, falls der Vermieter noch keinen
    Käufer hat evtl. mit ihm vereinbaren dass sie noch solange drin
    wohnen dürfen bis sie was gefunden haben. Solange der Vermieter
    keinen Käufer gefunden hat dürfte dies auch zu seinem
    Vorteil sein, denn so steht die Wohnung nicht leer und er bekommt noch
    Miete. Ich würde Ihnen auf jedenfall raten mit Ihrem Vermieter zu
    sprechen ob es allfällig eine Möglichkeit gäbe etwas
    früher ausziehen zu können. Manche Leute lassen mit sich
    reden, ein Versuch schadet sicherlich nicht.