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kleiner.monika@bluewin.ch | 24.08.2010, 12:29

Kind in Seerosenteich - Vorbehalt Haftpflichtversicherung unverständlich

 

Unsere 3 jährige Tochter ist in einem Gartenrestaurant in den Seerosenteich gefallen und wurde von einem anderen, zu einer Hochzeitsgesellschaft gehörigen Gast unmittelbar rausgeholt bevor ich selber an Ort und Stelle war. Wir sind ihm überaus dankbar und zum Glück sind nur eine defekte Kamera, ein kaputtes Handy und ein Anzug (Hose musste genäht werden, Total Fr. 2'700) auf der Schadenliste zu verzeichnen. Beim ersten telefonischen Kontakt mit unserer Haftpflichversicherung bestanden Zweifel, ob sie den Schaden übernehmen kann. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann uns über die Rechtslage aufklären? Mit bestem Dank

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Antworten (1)

 
  • Inside | 25.08.2010, 13:29

    Was steht in AVB?

    gemäss AVB übernehmen die meisten grossen Versicherungen den
    Schaden, welche ihre unmündige Kindern verursacht haben an
    Dritten. Die trifft zu. Gemäss AVB, müssen die meisten
    Scahden unverzüglich gemeldet worden und dürfen Sie selber
    von sich aus keine Forderungen anerkennen und keine Zahlungen leisten,
    denn die Versicherung verhandelt mit Dritten.

    Was versicherung nicht zahlt sind schaden verursacht unter einer
    Familie (zB Kind macht Fotoapparat von Papi kaputt). Dies trifft nicht
    zu.

    Könnte dieses Fall eventuell unter UNFALL gehen?

    Für die Kindern haben wir Eltern meistens eine Unfallversicherung
    abgeschlossen, meist via Krankenkasse oder via Arbeitsgeber.
    Trifft dies zu?

    Ihr Kind ist 3 Jahre alt. Sind Sie bereits lange Kundin bei dieser
    Versicherung? Reden Sie nochmals, studieren Sie die AGB und AVB.
    Vielleicht zeigt sich Ihre handnäckigkeit erfolg. Nicht sofort
    aufgeben beim ersten Zweifel.