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Unsere 3 jährige Tochter ist in einem Gartenrestaurant in den Seerosenteich gefallen und wurde von einem anderen, zu einer Hochzeitsgesellschaft gehörigen Gast unmittelbar rausgeholt bevor ich selber an Ort und Stelle war. Wir sind ihm überaus dankbar und zum Glück sind nur eine defekte Kamera, ein kaputtes Handy und ein Anzug (Hose musste genäht werden, Total Fr. 2'700) auf der Schadenliste zu verzeichnen. Beim ersten telefonischen Kontakt mit unserer Haftpflichversicherung bestanden Zweifel, ob sie den Schaden übernehmen kann. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann uns über die Rechtslage aufklären? Mit bestem Dank
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