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zurbriggen | 19.08.2010, 14:47

Rechnung Kabelanschluss Cablcom?

 

Bin vor einem Monat in meine "neue" Mietwohnung umgezogen. Die Miete bezahle ich inkl. Nebenkosten monatlich. Mit zusätzlichen Kosten habe ich daher nicht gerechnet (Stromrechnungen und die Kosten für mein Cablecom-Internet-Anschluss ausgeschlossen). Nun flattert eine Rechnung über CHF 23.20 pro Monat für den TV-Kabelanschluss in meine Post. Doch ich habe keinen TV-Vertrag bei Cabelcom und mochte vorerst in meiner Wohnung auch nicht TV schauen. Die Rechnung lautet auf die Eigentümerin des Wohnblockes und ist aber an mich adressiert. Muss ich diese bezahlen??? Oder sollten diese Gebühren nicht in den NK beinhaltet sein?!?

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Antworten (3)

 
  • Kampfteufel | 18.10.2010, 19:05

    Anschlussgebühren

    Dies sind die Anschlussgebühren, damit überhaupt das
    Cablecom-Signal in die Wohnung kommt und damit Internet, Telefonie
    sowie TV ermöglicht. Diese sollten eigentlich in den NK
    aufgeführt sein wie es mein Vorgänger Inside bereits
    angemerkt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nur Internet oder
    nur TV benutzt. Sobald eines der Dienste beansprucht wird, sind die
    Anschlussgebühren fällig.
  • Tamara25 | 28.09.2010, 15:26

    Will auch Kündigen

    Ich möchte auch einen Kündigung geben,aber einfach geht
    nicht. Machen Theater weiss nicht was ich machen soll
  • Inside | 20.08.2010, 12:50

    Was steht im Vertrag?

    Ich nehme an, sie kamen von einer Wohnung in einer neuen Wohnung.
    Nicht alle Verträge sind gleich aufgesetzt was Nebenkosten
    belangt, denn nicht alle wohnungen sind gleich. Bitte schauen sie nach
    im Vertrag.

    Wenn steht das Kabelfernsehen in Nebenkosten abrechnung erscheinen
    wird, bitte weiterleiten an Eigentümmer oder dessen Verwaltung.
    Wenn nichts steht, bitte nachfragen. So etwas gehört
    normalerweise im Vertrag. Das ist Pflicht.

    Stromrechnung wird immer individuel gehandhabt. Entweder errichten Sie
    eine pauschale via Nebenkosten und zahlen am schluss direkt differenz
    bei der Stromversorgungsfirma ein, oder Sie zahlen direkt. Auch das
    muss im Vertrag vermerkt sein