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Bin in Scheidung nun wird das pensionskassengeld Frau und man zusammengezählt und geteilt soweit klar. Vorbeizug Pk. Geld 1997 selbständig erwerbend.Abschluss einer Versicherung Rückzahlung 2007.Trennung 2009 Gütertrennung ,güterrechtliche auseindersetzung schon erfolgt. 2011 nach zwei Jahre Scheidung eingereicht.es wurde immer schriftlich festgehalten,das die ausbezahlte Versicherung der Frau und meine Pensionskasse addiert werden und geteilt werden soll.plötzlich wird nun behauptet,nur der Vorbezug der PK der Frau anstatt die ausbezahlte Versicherung sei für die berechnung der Teilung maßgebend. Kann mir jemand Hilfestellung leisten? Trennung 2009