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Die Veranstalter von Schenkkreisen organisieren die Treffen für ihre illegalen Schneeballsysteme seit jüngstem im grenznahen Ausland.
Kürzlich haben einige 100 Personen aus der Zentralschweiz an einem solchen Treffen ennet der Schweizer Grenze bei Basel teilgenommen, weiss ein empörter K-Tipp-Leser. Er nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil, weil sie in der Einladung als "alternative Finanzierungsmethode für Kleingewerbler" bezeichnet worden war.
"Die Besucher sind mit mehreren Cars aus der Innerschweiz an diese Veranstaltung gefahren worden", erzählt der Kleingewerbler. Die alternative Finanzierungsmethode entpuppte sich dann allerdings als Schenkkreis.
Grund für dieses Ausweichen nach Deutschland ist das Schenkkreis-Verbot, welches das Bundesgericht im vergangenen Jahr ausgesprochen hat. Die Veranstalter von solchen Schneeballsystemen machen sich seither strafbar.
"Es ist unserem Amt bekannt, dass Schenkkreis-Veranstaltungen vermehrt im Ausland in der Nähe zur Schweizer Grenze durchgeführt werden", sagt Denise Lörtscher vom Bundesamt für Justiz.
Die Schweizer Behörden können gegen Schweizer, die im Ausland einen Schenkkreis veranstalten, nicht intervenieren. Lörtscher weist aber darauf hin, dass sich die Veranstalter strafbar machen, wenn sie Teilnehmer in der Schweiz anwerben, den Ertrag in der Schweiz verwenden oder in der Schweiz für den Schenkkreis werben.
Wie sollen sich Konsumenten verhalten, wenn sie von einem Kollegen oder Familienmitglied auf diese "schnelle Art des Geldverdienens" aufmerksam gemacht werden?
Lörtscher: "Sie sollen sich unbedingt von solchen Treffen distanzieren. Ausserdem können die Konsumenten der Polizei bekannt geben, wer sie angeworben hat und wo und wann eine solche Veranstaltung stattfindet."
06. September 2007 | Philipp Schwarz
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