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Eine neue Broschüre des Bundes gibt Tipps, wie man sich vor Adressbuch-Schwindlern schützt - und sie wieder los wird.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zählte letztes Jahr 800 Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Deren 530 betrafen «Adressbuch-Schwindler». Die simple, aber fiese Masche dieser windigen Adressbuch-Verkäufer: Firmen im In- und Ausland werden zu scheinbar kostenlosen Einträgen in einer Art «Gelbe Seiten» überredet. Das vermeintliche Schnäppchen stellt sich später jedoch oft als teure Kostenfalle heraus.
Immerhin: «Seit 2005 sind Beschwerden wegen Adressbuch-Schwindlern deutlich rückläufig», erklärt Piero Schäfer, Sprecher der Schweizerischen Lauterkeitskommission.
Weil die Zahl Beschwerden aber immer noch sehr hoch ist, hat das Seco Infobroschüre «Achtung vor Adressbuch-Schwindlern» erstellt (zu bestellen unter fair-business@seco.admin.ch). Darin enthalten ist unter anderem folgender Tipp: Wer auf einen Adressbuch-Schwindler hereingefallen ist, soll beim nächsten Polizeiposten seines Geschäftssitzes einen Strafantrag wegen irreführender Werbung hinterlegen. Die Eingabe sollte dann den folgenden Schlusssatz enthalten: «Aus all diesen Gründen stelle ich folgenden Antrag: Es ist gegen XY wegen Widerhandlung gegen Art. 3 lit.b Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) ein Strafverfahren zu eröffnen und XY angemessen zu bestrafen.»
16. Mai 2008 | Philipp Schwarz
