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Abofallen: Achtung vor Download-service.de

Betreiber von Abofallen verlangen Geld für das Gratis-Programm Google-Earth. Besonders dreist: Ihre Opfer finden sie via Google-Werbung.

Abofallen: Achtung vor Download-service.de

Wer mit der Suchmaschine Google nach dem Gratis-Programm Google-Earth sucht und nicht aufpasst, landet in einer Abofalle. Denn der oberste Treffer bei der Suchmaschine führt oft nicht zur Seite, wo die Software gratis heruntergeladen werden kann, sondern zum kostenpflichtigen Angebot von Download-service.de. Dort müssen sich die Surfer vor dem Herunterladen anmelden. Wer das tut, löst ein Abonnement für 96 Euro, das zwei Jahre läuft. Das ist auf der Website aber nur am Rande vermerkt.

Das Absurde an der Geschichte: Der Link zu Download-service.de liegt nur an der obersten Stelle der Trefferliste, weil die Betreiber der Abofalle Werbeplatz von Google gekauft haben. Denn: Viele Surfer übersehen, dass es sich bei den hellgrün hinterlegten Suchresultaten um Werbung handelt. So lockt Download-service.de ihre Opfer mit Google-Werbung für eine Gratis-Software von Google in die Falle.

Der K-Tipp hat die Werbe-Praktiken vom Suchmaschinen-Gigant Google schon mehrmals kritisiert. Bei Google konnte dazu niemand Stellung nehmen.

Tipp: Was Sie gegen Rechnungen von Abofallen tun können, lesen Sie im Artikel «Abofallen im Internet: So können Sie sich wehren.»

05. April 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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Kommentare (2)

 
  • Messitsch4u | 08.06.2010, 16:07

    Abofalle

    Mir ist genau das passiert, was hier beschrieben wurde, Abofalle beim

    Download von GoogleEarth. Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung von

    denen erhalten. Gesehen, gelacht, Papierkorb. Doch vorher habe ich an

    die Abzocker noch eine saftige E-Mail geschrieben. Bin gespannt, wie

    das jetzt weitergeht. Fortsetzung folgt...
  • Nendaz | 11.04.2010, 20:42

    Abofallen sind lästig wie Stechmücken...

    doch statt Insektengift braucht es ruhig Blut. Nicht bezahlen ist das
    oberste Gebot, auch wenn Drohungen seitens der Betreiber eintreffen.
    Für solche Beträge die mittels arglistiger Täuschung
    gemacht werden, riskieren die Betreiber keinen Prozess. Denn sollte
    tatsächlich ein solcher Prozess in der Presse Schlagzeilen
    machen, wären auch die vertrauensvollsten Surfer gewarnt.
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Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
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