SternSternSternStern (6)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Online

HIM Swiss-Internet mit unlauteren Methoden

Eine der aktivsten Schweizer Registerhaie ist die HIM Swiss-Internet AG. Der K-Tipp hat schon mehrfach vor der Firma gewarnt. Nun hat die Lauterkeitskommission die Firma gerügt.

HIM Swiss-Internet mit unlauteren Methoden

Die HIM Swiss-Internet AG verschickt als Rechnung getarnte Offerten für Einträge in nutzlose Online-Branchenregister. Die Empfänger glauben, es handle sich um eine Verlängerung eines schon bestehenden Eintrages und bezahlen. Im Kleingedruckten steht aber, dass sie damit ein Jahres-Abonnement für 390 Franken eingehen, das sich jährlich stillschweigend verlängert. Der K-Tipp hat bereits mehrfach vor der Firma gewarnt und sie auf die Warnliste gesetzt.

Ein Geschädigter hat sich nun bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission über diese Praktik beschwert. Diese hat in einem Entscheid das Vorgehen der HIM Swiss-Internet als unlauter taxiert und die Firma aufgefordert, auf diese Art der Werbung zu verzichten.

Begründung der Kommission: Beim Werben mit Einzahlungsschein muss «unmissverständlich und klar hervorgehoben werden, dass es sich um eine blosse Einladung zu einer Bestellung handelt.» Auf den Offerten der HIM Swiss-Internet AG wird nur auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite hingewiesen. Das reicht nicht.

07. Mai 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


Beitrag als PDF
HIM Swiss-Internet mit unlauteren Methoden
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (6)

 
  • coiffeursb | 30.03.2011, 18:56

    Betrug an junger Coiffeuse

    Meine Tochter hat als 24jährige Frau selbständig einen
    Laden eröffnet. Unwissend ist sie auf diese Geschäftemacher
    reingefallen. Sie hat sich von Rg. und Mahnung beeindrucken lassen und
    leider die CHF 390.00 bezahlt. Jetzt ist die 2. Jahresrechnung
    fällig und sie hat bereits eine Mahnung erhalten. Nach
    telefonischer Nachfrage würde sie arrogant zurechtgewiesen. Ich
    bin ein ziemlich erfahrener Selbstständigerwerbender und
    schmeisse solche Rechnungen regelmässig in den runden Ordner.
    Meine Tochter hat jetzt auch ihren Lehrblätz gemacht. Ich werde
    ihr aber noch etwas lehren: Wie kann man gegen solche Methoden
    vorgehen? Ich werde sie bei allen Aktionen unterstützen und sie
    dazu animieren, gegen diese Geschäftspraktiken vorzugehen. Wir
    werden alle juristischen Möglichkeiten ergreiffen. Solche
    Gemeinheiten gehören bestraft und geandet. Für meine Tochter
    sind diese 390.00 mehr als ein voller Tag Arbeit, für diese Leute
    ist es vermutlich ein Klacks, weil immer noch zu viele auf solche
    üblen Tricks reinfallen. Unfair und verabscheuungswürdig,
    wenn jemand so Geld macht. Sollte sich die Firma hier melden und ist
    sie bereit, das Geld zurückzuzahlen, werde ich von weiteren
    Massnahmen ablassen und mein Urteil sicher revidieren. Ich denke
    nicht, dass diese Typen die Grösse dazu haben.

  • betrug | 24.11.2010, 12:01

    Betrug bleibt Betrug

    Habe heute Post von der HIM Swiss-Internet AG erhalten und mir war
    sofort klar in welche Richtung es geht, um Betrug.

    Der Ärger ist, dass ich nicht wie bei einem lästigen Spam,
    es einfach wegdrücken kann, sondern mich doch noch damit befassen
    muss als seriöser Arbeitgeber.

    Mir tun nur all die leid, die nicht Wissen damit umzugehen und
    bezahlen. Offenbar kann die Firma gut davon leben.

  • foifi | 19.11.2010, 14:14

    Unseriös bleibt unseriös

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Danke für die Antwort.

    Ich habe übrigens kein Urteil über Sie gefällt, sondern
    lediglich meine Meinung kund getan. Da können Sie noch so viele
    und lange Erklärungen abgeben, ich bleibe dabei, dass ich ihr
    "Geschäftsmodell, bzw. Ihr Vorgehen nicht als das ansehe,
    wie sich eine seriöse Firma verhält.

    Ausserdem interessiert es mich auch nicht, wie oft sie mir eine Email
    gesendet haben, zu was auch immer. Solange ich nicht mein
    Einverständnis gegeben habe, dürfen Sie meine Adresse
    nirgends verwenden, auch nicht "spontan erfasst" und auch
    nicht probehalber.

    Kommt hinzu, dass sie ja auch noch ein Screenshot in Ihre Listen
    einbauen, wozu Sie ebenfalls kein Einverständnis von uns erhalten
    haben. Diese Bilder gehören uns und das Copyright liegt bei uns.
    Ausserdem werden von uns, je nach gerade verwendetem Start-Bild, auch
    noch die Logos von Vespa und Piaggio verwendet (was wir als offizielle
    Händler auch dürfen), wozu Sie aber wohl kaum eine
    Bewilligung haben.

    Also, ganz egal, wie oft, egal auf welche seriöse oder
    unseriöse Art und egal ob im Legal-, Grau- oder gar
    Illegal-Bereich sie mich anfragen, ich brauche überhaupt gar
    nichts zu tun und sie dürfen mich trotzdem nicht in Ihren Listen
    verwenden.

    Dass Sie nun offenbar solche Reaktionen, wie auch meine, über Ihr
    Vorgehen nicht verstehen, beweist nur, dass es richtig ist, wenn ich
    und andere Ihre Meinung über Ihr Vorgehen öffentlich kund
    tun.

    Es ist auch nicht nötig, dass ich mich an Sie persönlich
    wende, da für mich klar ist, dass ich nicht zu machen brauche, um
    im Recht zu sein ;-)

    Es kommt mir überhaupt nicht in den Sinn eine Rechnung zu
    bezahlen, für etwas für das ich keine Erlaubnis gegeben
    habe, für etwas, was andere ohne meine Erlaubnis machen, für
    etwas wofür ich einfach eine Rechnung zugesendet bekomme für
    eine "Leistung", die ich nie in Auftrag gegeben habe, usw. …
    was brauchen Sie noch um es zu begreifen?

    In diesem Sinne:
    1. Für alle die etwas von der HIM Swiss-Internet AG erhalten
    haben: Einfach in den Kübel schmeissen!
    2. Für HIM Swiss-Internet AG: Geben Sie Ihr Geschäftsmodell
    auf und wenden Sie sich einem seriösen Geschäftsfeld zu.

    Herzliche Grüsse
    D.U.
  • Swissportail | 18.11.2010, 10:30

    Korrektur

    Sehr geehrter „Foifi“
    Wieder mal können wir feststellen, dass Urteile über uns
    gefällt werden, die nicht objektiv sind und nicht der Wahrheit
    entsprechend abgefasst sind:

    Ihr Eintrag wird spontan erfasst.

    Sie werden per Mail über die vielen Möglichkeiten und die
    Gratistestphase von 2 Monaten infor-miert.

    Ein Informationsschreiben wird mit einer Rechnung nach der Testphase
    versandt. www.swissportail.ch/info (Datei Swissportail
    Informationen)

    Es wird fett darauf hingewiesen, dass die beigelegte Rechnung nur dann
    bezahlt wird, wenn der Kunde wirklich rundum mit unseren Leistungen
    zufrieden ist und ein Abonnement wünscht. Durch die Begleichung
    des Rechnungsbetrages schliessen Sie einen Dienstleistungsvertrag
    für die Dauer eines Jahres ab und erklären sich mit den
    allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Rückseite der
    Rechnung einverstanden. Diese sehen unter anderem eine
    stillschweigende Verlängerung des Vertrages vor, sofern dieser
    nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

    Alljährlich folgt nach der ersten Zahlung die neue Rechnung
    für das Abonnement der nächsten 12 Monate. Wie andere
    Unternehmen, werden bei Nichtbegleichung der Kosten 2 Mahnungen im
    Ab-stand von je einem Monat zugestellt. Der Kunde hat die
    Möglichkeit darauf zu reagieren. Danach wird das Dossier an
    unsere Inkassostelle weitergeleitet, die sich dann um die Forderung
    kümmert und selbstverständlich einen Unkostenbeitrag
    verlangt. Die von der Stelle benutzten Texte sind aus dem
    schweizerischen Obligationenrecht und nicht unverständlich oder
    Angsteinflössend.

    Für den Fall, dass Sie den Entscheid treffen, die Angelegenheit
    nicht in Inkognito, sondern direkt mit uns zu lösen, stehen wir
    Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 032 /
    854 21 25.

    HIM Swiss-Internet AG
  • foifi | 18.10.2010, 14:37

    HIM Swiss Internet SA = mindestens (!) eine Frechheit

    Egal was die Lauterkeitskommission gemacht hat oder nicht. Und auch
    egal ob der Kassensturz zu Recht oder Unrecht darauf hingewiesen hat:

    Seriöse Unternehmen machen so etwas nicht, was die HIM Swiss
    Internet AG macht!

    Nur ein Beispiel, was sie mir geschrieben haben:

    1. eine Rechung am 22. 7. 2010
    Ich solle 390.- CHF bezahlen für irgendwelche Einträge in
    Verzeichnisse, die ich nicht selber gemacht habe, für die ich
    niemals mein Einverständnis gegeben habe und wenn schon nichts
    dafür bezahlen würde.

    2. eine Mahnung am 13.10.2010
    Ich solle innert 10 Tagen die Rechnuing begleichen, wobei jetzt der
    Betrag bereits auf 466.70 CHF gewachsen ist. Unerklärlicherweise
    wird die Rechung mit dem Betrag von 400.- angegeben… es waren doch
    aber 390.- CHF?!?!?
    Und die sind noch so frech und schreiben in einer Position:
    Schadenersatz 61.70 CHF

    Ausserdem formulieren sie Texte, die zwar absolut unversändlich
    sind, aber wohl Angst machen und zum Zahlen anregen sollen:
    Zitat: "Die Forderung, die Gegenstand keiner spezifischen
    Suspension ist, ergibt sie sich nicht von nun an mehr als das
    zufällige Ereignis (CO). Der Eingang in Kraft ihrer
    Fälligkeit, die seit 02.07.2010 aktiv ist, wird die Zuteilung des
    Fehlers Ihnen von jetzt an in vollen Umfang vergeben."

    Ich werde also ganz bestimmt NICHTS bezahlen an diese Firma!
    Da können sie noch so verworrene Briefe, Rechnungen, Mahnung oder
    was auch immer senden.
  • ktipppit | 21.06.2010, 08:39

    Korrektur

    Wir möchten auf den Artikel wie folgt Stellung nehmen:

    Der K-Tipp informiert einseitig und unvollständig, was wir nicht
    unkommentiert lassen können.

    Nach dem ersten (negativen) Entscheid der Schweizerischen
    Lauterkeitskommission haben wir unsere Dokumente umgehend angepasst.
    Zuvor hat dieselbe Kommission bereits zweimal zu unseren Gunsten
    entschieden

    (vgl. www.swissportail.ch/info/CommissionLoyauteD.pdf und
    www.swissportail.ch/info/CommissionLoyauteF.pdf).

    Wir sind enttäuscht darüber, dass der K-Tipp als
    konsumentenfreundliche Zeitschrift mit entsprechendem (medialem)
    Einfluss bei seinen Abonnenten solch wenig objektive und
    journalistisch unzureichend recherchierte Beiträge aufschaltet.

    Dies ist für uns umso unbefriedigender, als wir dem K-Tipp
    angeboten haben, uns vorzustellen um Missverständnisse zu
    vermeiden und um zu informieren. Leider wurde dieses Angebot bisher
    abgelehnt. Das gibt uns das Gefühl, dass seitens des K-Tipp gar
    kein Interesse daran besteht und er es vorzieht, Firmen anzuprangern,
    nach dem Motto „Hauptsache wir haben eine Story“. Aufgrund der
    Tatsache, dass der erste Eindruck vielfach verfängt und nur
    schwer zu korrigieren ist, ist dieses Vorgehen umso bedenklicher.

    Gerne stehen wir den Konsumenten für Fragen jederzeit zur
    Verfügung und hoffen, mit diesem Kommentar etwas Klarheit
    geschaffen und zu mehr Objektivität beigetragen zu haben.

    HIM Swiss Internet SA
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
E-Mail von «Dr. Krohner und Kollegen»: Löschen Miete: Keine Erstreckung ohne Wohungssuche Vermieter muss Reparaturkosten des Mieters zahlen
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Verwandtes Buch
Medienrecht für die Praxis
Medienrecht für die Praxis
Vom Recherchieren bis zum Prozessieren

Detail-Infos
Buchshop
 
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe