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In vielen Haushalten trudelte eine angeblich offene Rechnung des Versandhauses «Mode und Preis» ein. Mehrere Leser haben sich auf Rat der K-Tipp-Rechtsberatung erfolgreich gewehrt.
Ende Mai erhielten etliche K-Tipp-Leser eine Zahlungserinnerung von der Inkasso-Firma Intrum Justitia. Es sei eine Rechnung des Versandhauses «Mode und Preis» in der Höhe von beispielsweise Fr. 6.95 oder Fr. 0.05 offen. Saftige Fr. 20.– «Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR» schlug Intrum drauf. Dieser muss jedoch nicht bezahlt werden (siehe Artikel «Die illegalen Methoden der Inkassobüros»).
Die Betroffenen berichten übereinstimmend, sie wüssten nichts von einer offenen Rechnung, sie hätten auch keine Mahnungen erhalten. Laut Intrum-Sprecherin Dorothea Dühr handelt es sich bei den Rechnungen von «Mode und Preis» grösstenteils um Versandkosten, Mahnspesen oder Verzugszinsen. Die Forderungen seien gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma zu 100 Prozent berechtigt.
Dem K-Tipp liegen indes mehrere Fälle vor, in denen Intrum die Rechnung storniert hat, nachdem die Betroffenen auf Rat der K-Tipp-Rechtsberatung reklamierten. «Der Kundendienst-Mitarbeiter wusste sofort, worum es geht», berichtet eine K-Tipp-Leserin. Die Sache habe sich erledigt, sie müsse nicht zahlen, habe es geheissen. Laut Dühr müssten alle Fälle einzeln geprüft werden, es handle sich nicht um einen generellen Fehler.
Deshalb: Beschweren Sie sich, wenn Sie von Intrum eine ungerechtfertigte Zahlungserinnerung wegen «Mode und Preis» erhalten haben, bei inkasso@ch.intrum.com unter Angabe von Fallnummer, Name und Adresse. Intrum verspricht, jeder Reklamation nachzugehen und diese kulant zu bearbeiten.
Dass die Forderung berechtigt ist, müsste das Versandhaus «Mode und Preis» belegen. Bei der sich in Liquidation befindlichen Firma war für den K-Tipp bisher niemand erreichbar.
31. Mai 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
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