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Neues Gesetz soll Konsumenten besser vor Abo-Fallen schützen

Der Bund will mit neuen Vorschriften SMS-Abzockern einen Strich durch die Rechnung machen.

Neues Gesetz soll Konsumenten besser vor Abo-Fallen schützen

Mit Klingeltönen oder IQ-Tests locken Internet-Abzocker Konsumenten in die Falle: Um den Klingelton herunterzuladen oder das Resultat des Tests zu erfahren, muss man seine Handynummer im Internet angeben. Das nutzen manche Anbieter solcher Dienste, um den Konsumenten ein Abonnement für unzählige, teure Werbe-SMS unterzujubeln. Doch darüber – und wie die SMS zu stoppen sind –  werden die Konsumenten nur unzulänglich oder gar nicht informiert.

Nun soll damit Schluss sein: Der Bund hat das Gesetz verschärft. Neu muss der Konsument vor der Aktivierung solcher Angebote in einem SMS folgende Informationen erhalten und bestätigen:

  • -Grundgebühr für den Dienst
  • -Preis pro SMS
  • -Wie kann der Dienst gestoppt werden?
  • -Höchstzahl SMS pro Minute
  • -Weiter muss sich in jeder SMS des Abonnements ein Hinweis befinden, wie der Dienst gestoppt werden kann.

Angaben zum Preis eines Dienstes müssen aber auch im Internet «mindestens in gleicher Schriftgrösse» wie die beworbene Nummer und «in deren unmittelbarer Nähe» zu finden sein. Das schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft in einem Informationsblatt (siehe Pdf mittlere Spalte oben). Darin sind die wichtigsten Vorschriften für Mehrwertdienste (0900-, 0800-, SMS, Festnetz) zu finden.

Tipp:

Wer in die Abo-Falle getappt ist und die oben erwähnten Informationen nicht erhalten hat, kann sich wehren. Teilen Sie dem Mobilfunkanbieter mit, dass Sie getäuscht wurden und den Betrag für die SMS nicht bezahlen. Dasselbe schreiben Sie dem Anbieter des Dienstes.

01. Juli 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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