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Bestellt, bezahlt, aber nie geliefert: Das erleben viele Konsumenten, die online einkaufen. Zurzeit häufen sich die Beschwerden über Caravaning-shop.ch.
«Ich habe einen Schlafsack bestellt und per Vorauskasse 82 Franken überwiesen. Seither versuche ich erfolglos, Kontakt mit dem Shop aufzunehmen, denn erhalten habe ich die Ware nie.» Das berichtet ein K-Tipp-Leser über den Online-shop Caravaning-shop.ch.
Einer Leserin bot der Shop-Inhaber einen leicht teureren Ersatzartikel an, da der bestellte Artikel nicht lieferbar sei. Auch sie hatte im Voraus bezahlt. Sie bezahlte den Aufpreis für den Ersatz ein, danach brach der Inhaber den Kontakt ab. Auch ein Einschreiben half nicht weiter.
Der K-Tipp erreichte den Shop-Betreiber nach einigen Versuchen. Seine Erklärung: Die Hersteller der Produkte seien ihrerseits in Verzug mit Liefern. Und: Im Online-Shop seien keine Lieferzeiten angegeben. Die Kunden sollen sich in Geduld üben. Tatsächlich: Im Shop gibt es bei den Artikeln keine Angaben zu Lagerstatus oder Lieferzeit. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht aber, man müsse mit einer Lieferzeit bis zu 14 oder mehr Tagen rechnen.
Tipps zum Online-Einkauf:
Weitere Tipps lesen Sie im Artikel «Internet-Shopping: So haben Betrüger keine Chance».
19. November 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online
Kommentare (7) |
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Ich habe am 4. August 2010 bei der Firma Caravaning-Shop.ch eine
Bestellung über SFr. 171.70 in Vorauszahlung getätigt. Nach
meinem ersten Mail vom 18.8.2010 « Lieferung ist noch
ausstehend» erfolgte am 20.8.2010 die erste Teillieferung
welche bei mir eingetroffen ist. Auf der Rechnung wurde bei der
zweiten Position folgendes vermerkt: «Rückstand wird
nachgeliefert». Da bis KW36 immer noch keine Lieferung erfolgte,
habe ich via Caravaning-Shop.ch «Kontakt» eine Nachricht
abgesetzt. Es wurde nicht darauf reagiert. Am 17.9.2010 habe ich
nochmals einen Nachricht via Caravaning-Shop.ch «Kontakt»
abgesetzt worauf ich eine umgehende Antwort erwartet hätte. Beim
Kauf eines Produktes entsteht ein Kaufvertrag mit mindestens 2
Parteien. Käufer und Verkäufer. Sollte die zugesicherte
Lieferzeit überschritten werden (dies ist aus meiner Sicht mit
über 6 Wochen der Fall) erfüllt der Verkäufer vom
Caravaning-shop den Vertrag nicht. Ich forderte brieflich eine
Nacherfüllung des Vertrages bis 30.9.2010 oder eine
Rückzahlung des Geldes, aber der Caravaning-shop lieferte nicht,
worauf ich diese Angelegenheit dem Anwalt meiner
Rechtschutzversicherung übergeben habe. Leider war dieser der
Meinung, dass dieser Fall besser wirtschaftlich zu erledigen sei und
die Versicherung übernahm die Kosten. Der Verkäufer hat
übrigens auch nicht auf das schreiben meines Rechtsanwalts
regiert und macht jetzt sicher einfach weiter so. Seit also gewarnt
vor dieser Abzocke bei Caravaning-Shop.ch!
