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Merkblatt | K-Tipp 01/2009

Opfer der Verfallsklausel bei Tickets von Swiss

Wie kann ich dagegen Klage einreichen?

13. Januar 2009


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Opfer der Verfallsklausel bei Tickets von Swiss
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Kommentare (1)

 
  • Matty | 25.04.2009, 11:54

    Swiss lässt Ticket verfallen

    Auch ich bin heute der unverschämten "Vertragsklausel"
    zum Opfer gefallen, auf einem Flug von Hannover nach Zürich. Den
    Hinflug musste ich verfallen lassen, wegen eines Todesfalles. Ich
    musste sofort mit der Bahn fahren und konnte nicht wie vorgesehen bis
    zum Wochenende warten. Der Rückflug wurde mir gestrichen, mit der
    üblichen Begründung.

    Ich habe die Swiss aufgefordert, mir das zusätzlich gekaufte
    Ticket zu erstatten. Obwohl ich aufgrund der Rechtslage keinerlei
    Veranlassung sah, der Forderung der Swiss "den Sachverhalt zu
    belegen" nachzukommen, habe ich dennoch als Beleg mein Bahnticket
    vorgelegt. Nun treibt die Swiss die Unversachämtheit auf den
    Gipfel: Sie will das ich den Todesfall belege, wegen dessen ich den
    Hinflug verfallen liess, und verlangt eine Kopie der Sterbeurkunde
    !!!

    Jetzt reicht es. Obwohl ich der Aufforderung nachkommen könnte,
    trage ich den Fall vor Gericht. Dieser Unverfrorenheit muss Einhalt
    geboten werden. Das lasse ich mir zur Not auch etwas kosten.

    Falls der KTIPP an einer Publikation des Falles interessiert ist,
    stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wäre auch dankbar
    für einen Hinweis auf kompetente Anwälte, die ich
    beauftragen könnte.