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Bei Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden muss die Fluggesellschaft den Passagieren den Ticketpreis zurückerstatten. Wer mit dem Hotel unzufrieden ist, muss vor Ort reklamieren und die Mängel dokumentieren. Das und vieles mehr zum Reiserecht können Sie in diesem Merkblatt nachlesen.
16. Juni 2009