Wer einen neuen Job antritt, ist gesetzlich verpflichtet, alle Freizügigkeitsgelder in die neue Pensionskasse einzuzahlen. Wer das unterlässt, muss aber nicht mit Strafe rechnen. K-Geld zeigt Vor- und Nachteile dieser gängigen Praxis.
Im Bereich des gesetzlichen Obligatoriums ist der Fall klar: Erreicht der Bezüger einer Invalidenrente der Pensionskasse das ...