Laut dem Kreisgericht Bern-Laupen müssen Telefonverkäufer die Angerufenen nicht informieren, wenn sie einen Teil des Gesprächs aufnehmen. Der Eidgenössische Datenschützer widerspricht.
Wer mit einem Callcenter telefoniert, muss akzeptieren, dass das Gespräch aufgezeichnet werden kann.
Stichprobe zeigt: 10 von 21 Call-Centers setzen auf illegale Telefonüberwachung Heimliches Mithören von ...