Wir sind Ende November ausserterminlich aus unserem Miethaus ausgezogen. Laut Abnahmeprotokoll gab es bei der Haus- und Gartenabnahme keine Beanstandungen. Nun hat uns die Vermieterin Anfang Januar mitgeteilt, den Nachmieter störe das Unkraut im Garten, und es müsse entfernt werden.
Müssen wir das Unkraut beseitigen lassen?
Garantie, Korrosionsschäden, Kratzer, Serviceheft: Der K-Tipp präsentiert eine nützliche Checkliste, damit der Kauf eines Occasionsautos nicht zum Debakel wird.
Abgenutzte Schranktüren, vergilbte Wände und schmutzige Duschvorhänge hinterlassen einen schlechten Eindruck. Mit ein paar wenigen Handgriffen bringt man sein zum Verkauf stehendes Haus auf Vordermann.
Vor dem Auszug muss man putzen - oder putzen lassen. Eine saldo-Stichprobe zeigt: Wer von mehreren Putzinstituten Offerten einholt, kann viel Geld sparen.