Selbständige dürfen ihr Pensionskassengeld nicht nur als Starthilfe, sondern auch für den Ausbau des Geschäfts beziehen. Das hat das Bundesgericht kürzlich entschieden.
Ich arbeite seit längerer Zeit auf Abruf. Jetzt habe ich die Möglichkeit, sofort eine feste Anstellung in einem anderen Betrieb anzutreten. Kann ich meine jetzige Auf-Abruf-Anstellung von einem Tag auf den anderen kündigen?