Ich habe von meinem Vater ein Haus geerbt. Dieses gehört zu meinem Eigengut. Meine Frau und ich haben keinen Ehevertrag. Das Haus habe ich vermietet. Gehören auch die Mieteinnahmen zu meinem Eigengut?
Mein ganzes Vermögenin der Höhe von rund 100 000 Franken liegt auf einem Freizügigkeitskonto. Ich habe weder Frau noch Kinder. Was passiert, wenn ich sterbe, bevor mir das Geld ausgezahlt wird?
Ich habe ein Ehepaar zur Miete, das den Mietzins nicht mehr bezahlt. Deshalb möchte ich wegen Zahlungsverzugs die Kündigung androhen und dann allenfalls kündigen. Muss ich den Ehegatten diese Androhung separat zustellen?