|
Ich habe eine neue Eigentumswohnung gekauft, die demnächst fertig werden sollte. Daher habe ich meine jetzige Mietwohnung gekündigt. Nun erklärte mir der Verkäufer, dass die Wohnung erst drei Monate später als vorgesehen bezugsbereit ist. Kann ich für diese Wartezeit eine Mieterstreckung verlangen?
|