Betrüger versenden per E-Mail gefälschte Online-Rechnungen der Swisscom. Sie wollen damit an sensible Daten der Empfänger gelangen. Tipp: Diese E-Mail löschen.
Nummer und Verfalldatum der Kreditkarte auf Kassenzetteln: Das Risiko für den Karteninhaber ist zwar gering. Dennoch könnte ein Fremder damit im Internet shoppen gehen.
Ob SBB, Starbucks oder Amazon: Immer mehr Firmen lassen ihre Kunden für sich arbeiten, ohne sich dafür erkenntlich zu zeigen. Einige Beispiele für den neuen Trend.
Die Post missachtet im Zahlungsverkehr ihre Sorgfaltspflicht. Das belegt ein saldo-Test. Wenn einem Kunden daraus Schaden entsteht, lehnt der Gelbe Riese aber jede Haftung ab.
Spenden an Hilfswerke darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Maximalbetrag und der Kreis der zugelassenen Hilfswerke unterscheiden sich aber von Kanton zu Kanton.