Firmen dürfen ehemaligen Kunden am Telefon keine neuen Produkte anbieten, wenn diese einen Sterneintrag im Telefonbuch haben. Das hat die Lauterkeitskommission entschieden.
Die Aufsichtsbehörde in Betreibungssachen des Kantons Bern hat die Zustellung eines Zahlungsbefehls an die 16-jährige Schwester des Schuldners für rechtswirksam befunden.
Die Bank Leu empfahl einem Kunden eine riskante Anlagestrategie, ohne ihn vor den Risiken zu warnen. Seine Verluste muss sie nun mit 720 000 Franken entschädigen.
Viele Hausbesitzer lassen hohe Hypotheken aus steuerlichen Gründen stehen, statt sie zu amortisieren. Der Steuerspareffekt wird allerdings oft überschätzt.