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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat im Mai gegen 14 Fluggesellschaften Verfahren eröffnet. Sie werden verdächtigt, gegen die Passagierrechte der EU verstossen zu haben. Seit 2006 gelten diese Rechte auch in der Schweiz. Sie verpflichten die Airlines zu Hilfs- und Entschädigungsleistungen bei annullierten, verspäteten und überbuchten Flügen.
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