Bei Hilfswerken, die in Entwicklungsländern engagiert sind, kommt in der Regel über zwei Drittel des Geldes den ausländischen Bedürftigen zugute. Doch es gibt grosse Unterschiede.
Schwindler und Abzocker nerven immer wieder mit der gleichen Masche. Und vielen Firmen und Behörden sind die Kunden egal. Hier bringt der K-Tipp die aktuellen Konsumenten-Ärgernisse.
Spenden an Hilfswerke darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Maximalbetrag und der Kreis der zugelassenen Hilfswerke unterscheiden sich aber von Kanton zu Kanton.