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Meine Tochter erhielt beim Tod meines Ehemannes im Jahr 2000 rund 44‘000 Franken. Als ihr gesetzlicher Vertreter habe ich das Geld auf Empfehlung eines Raiffeisen-Berates in zwei Anlagefonds investiert. Leider ist die Anlage jetzt rund 10‘000 Franken weniger wert. In zwei Jahren ist meine Tochter 18 und wird über das Vermögen verfügen können. Bin ich verpflichtet, ihr diesen Verlust zu entschädigen?
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