Die Preise für Häuser und Wohnungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Davon profitieren auch die Notare, die für die Beurkundung eines Kaufes immer mehr kassieren.
Unsere Erbengemeinschaft will die sich im Nachlass befindliche Liegenschaft meiner Schwester übertragen. Der schriftliche Erbteilungsvertrag ist bereits von allen Erben unterschrieben. Muss der Vertrag für die Änderung im Grundbuch wie bei anderen Eigentümerwechseln zusätzlich notariell beurkundet werden?
Letztes Jahr hatte ich meinen letzten Willen beim Notar öffentlich beurkunden lassen. Aufgrund familiärer Unstimmigkeiten möchte ich nun das Testament ändern. Muss ich dazu wieder zum Notar?
Ich habe vor ein paar Wochen mein Testament verfasst und würde nun gerne einen meiner Söhne bitten, es aufzubewahren.
Darf ich das, obwohl mein Sohn als zukünftiger Erbe keine neutrale Person ist?
Meine Frau und ich haben vor Jahren bei einem Notar einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Da sich unsere Verhältnisse geändert haben, möchten wir ihn nun aufheben. Müssen wir dazu wieder einen Notar beiziehen?