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Ich bin Witwer und werde in vier Jahren pensioniert. Dann muss ich mich entscheiden, ob ich eine Rente oder mein Pensionskassenkapital bar beziehen will. Mein Sohn hat zwei Kinder, ist arbeitslos und wird bald ausgesteuert. Meine Tochter kann wegen Multipler Sklerose maximal 20 Prozent arbeiten. Können die Fürsorgebehörden bei finanziellen Problemen meiner Kinder auf mein Geld zurückgreifen?
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