Um zum Studium zugelassen zu werden, musste meine Tochter im letzten Jahr ein Praktikum absolvieren. Dabei verdiente sie 1800 Franken im Monat. Ich bin ihr Vater und angestellt. Habe ich Anspruch auf Ausbildungszulagen? Und kann ich diese auch rückwirkend geltend machen?
Auslandaufenthalte und Praktika sind begehrte Zusatzqualifikationen für Berufseinsteiger. Wer im Ausland ein Praktikum absolviert, verbessert seine Jobaussichten nach der Rückkehr deutlich.
Die Migros bietet einer gehörlosen Frau ein Praktikum als Wellnesstrainerin an. Bezahlen will man ihr dafür aber nichts - entgegen der gängigen Praxis.