Mein Mann und ich möchten nach Kanada auswandern. Er ist Franzose, lebt und arbeitet aber seit 15 Jahren in der Schweiz. Ich selber bin Schweizerin. Können wir weiterhin freiwillig in die schweizerische AHV einzahlen, um uns besser abzusichern?
Ein Bauarbeiter leidet an den Folgen eines Unfalls auch psychisch. Deshalb sei er nicht mehr arbeitsfähig. Er fordert vor dem Kantonsgericht Appenzell-Innerrhoden eine volle Rente.
Wer Einzahlungen in die Säule 3a macht, sollte diese von den Steuern abziehen. Das gilt in Ausnahmefällen auch für Personen ohne AHV-pflichtiges Einkommen.