Die Differenz zwischen dem einstigen
Kaufpreis und dem Verkaufserlös bestimmt wesentlich die Grundstückgewinnsteuer.
Ist der ehemalige Kaufpreis unbekannt, sind
andere Regeln massgebend.
Ich habe 14 Monate lang in Berlin gearbeitet. Doch der Betrieb musste schliessen. Da ich in Deutschland keine neue Stelle fand, bin ich in die Schweiz zurückgekehrt. Kann ich jetzt hier stempeln?