Rund ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit.
Ihre Vorsorgesituation lässt häufig zu wünschen übrig.
K-Geld zeigt, wie sie sich verbessern lässt.
Wer Geld aus seiner Pensionskasse vorbezogen hat, muss es zurückzahlen, bevor er steuerwirksame Einkäufe tätigen darf. Diese Reglung lässt sich allerdings umgehen.
Nach über 20 Jahren ziehe ich um. Der Vermieter hat während der ganzen Zeit keinen einzigen Franken in die Wohnung investiert. Nun verlangt er, dass ich das verbogene Kuchenblech ersetze.
Muss ich das als langjähriger Mieter bezahlen?
Beim Umzug haben die Mitarbeiter der Zügelfirma eine Tischplatte aus Marmor fallen lassen. Sie ist in drei Teile zerbrochen. Darf ich meine Schadenersatzforderung von der Zügelrechnung abziehen?