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Ich habe mich als Kunstmalerin selbständig gemacht und hoffe, bald davon leben zu können. Den Abzug für Ateliermiete, Farben, Leinwand, Ausstellungsprospekte usw. hat mir das Steueramt nun aber verweigert. Meine Tätigkeit sei bloss «Liebhaberei», meint der Steuerbeamte. Muss ich das akzeptieren?
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