|
Kürzlich forderte mich der Zahnarzt schriftlich auf, am 4. März um 8 Uhr zur jährlichen Kontrolle zu erscheinen. Zudem schrieb er: «Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, erwarten wir Ihre Absage bis spätestens 24 Stunden vorher, sonst wird er Ihnen belastet.» Ist das zulässig?
|