Vertragsbedingungen sind ungültig, wenn sie zu klein gedruckt sind. So hat ein Gericht in Österreich entschieden. Schweizer Rechtsprofessoren bestätigen: In der Schweiz ist die Rechtslage gleich.
Der Arbeitgeber darf seinen Angestellten Weisungen erteilen. Aber: Die Beschäftigten müssen sich nicht alles gefallen lassen. Schikanen sind unzulässig.