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Ich hatte Anfang 2007 mit dem Velo einen Verkehrsunfall. Mein verletztes Handgelenk ist noch immer nicht völlig verheilt. Nun habe ich Angst, dass meine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Autofahrers verjähren. Kann ich die Verjährung unterbrechen, wenn ich meine Forderung per Einschreiben geltend mache?
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