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Ich habe an einer Werbefahrt eine Matratze für 1500 Franken gekauft. Zwei Tage später wurde sie geliefert. Ich habe leider sofort bar bezahlt. Noch am gleichen Tag bin ich schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurückgetreten. Jetzt sagt der Verkäufer, er schicke mir das Geld erst, wenn ich ihm die Matratze per Post zurückgeschickt hätte. Bin ich dazu verpflichtet?
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