Immer mehr Unternehmen bestrafen ihre Kunden mit Gebühren, wenn sie Zahlungen nicht elektronisch abwickeln. Aber solche Vertragsänderungen müssen die Kunden nicht akzeptieren.
Ich wohne seit über 30 Jahren in einer Mietwohnung in Bern. Mein Mietvertrag sieht lediglich zwei Kündigungstermine pro Jahr vor. Nun ist das Mehrfamilienhaus verkauft worden. Kann ich nun neu – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – auf jedes Monatsende kündigen?
Stellt ein Kabelnetzbetreiber für den Anschluss mehrmals zu tiefe Rechnungen, kann der Kunde das als Preissenkung auffassen. Er muss keine Nachzahlung leisten.
Anfang März teilte die Gemeinschaftsantenne (GA) Weissenstein ihren Kunden mit, dass sie die Gebühr für den Kabelanschluss um über 27 Prozent erhöhe – und zwar rückwirkend auf den 1. Januar 2008.
Wegen eines finanziellen Engpasses vor sechs Jahren reduzierte mir mein Vermieter die Miete um 100 Franken pro Monat. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Mein Vermieter ist vor kurzem verstorben. Jetzt habe ich von den Erben eine Nachforderung von 6000 Franken erhalten. Muss ich diese zahlen?
Erfolgreiche Versicherungsagenten sind gute Verkäufer und lullen die Kunden mit den angeblichen Vorzügen ihrer Produkte ein. K-Geld sagt, was es mit den blumigen Worten der Policenverkäufer wirklich auf sich hat.